Keine Mieterhöhung mehr die sich am Durchschnitt orientiert. Der BGH in Karlsruhe (Aktenzeichen VIII ZR 30/09) hat nun ein Urteil veröffentlicht das manchen Mieter den schrecken in die Glieder fahren lässt.
Die Miete muss sich nunmehr nicht am Mittelwert orientieren, sondern kann bis an die obere Grenze des ortsüblichen Mietniveaus angehoben werden.
Trotz diesem Urteils verändert sich nichts daran das die Miete innerhalb von drei Jahren maximal um 20 Prozent steigen darf.
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