Muss sich die Polizei nun bald etwas neues einfallen lassen? Das BGH hat in einem Urteil (Aktenzeichen 2 BvR 941/08) einem Autofahrer aus Güstrow recht gegeben. Er klagte gegen das Filmen von einer Autobahnbrücke. Er empfindet diese Aufnahmen als einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht. Ohne Erlaubnis dürfte Ihn niemand filmen.
Sind nun alle "Aufnahmegeräte" der Behörden Verfassungswidrig?
Die Richter des BGH gaben dem Kläger recht das die Aufnahmen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen, nach GG §1(1) und GG §2(1) und .
Auf Grundlage des neuen Urteils wurden in Dresden bereits mehrer Bußgeldverfahren eingestellt.
Alle offenen Verfahren im Straßenverkehr die mit Aufnahmen zu tun haben, können nun angefochten werden.
Also Leute viel Spaß bei eurem Recht in dieser "BRD"
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