Hier ein Beispielschreiben um sich gegen die Zustellung zu schützen. Immer an das GG denken und nicht klein bei geben.
Widerspruch der Zustellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit widerspreche ich ihrer nichtigen Zustellung gem. Art. 103 (1) GG Rn 31 (vgl. gr.
Kommentar zum GG, Mangold, Klein, Stark, 4. Auflage). Eine Zustellungsabsicht
ihrerseits ist nicht erkennbar. Offensichtlich soll mein rechtliches Gehör absichtlich
unterwandert werden.
Art. 103 (1) GG Rn 31
Jeder hat das Recht auf Benachrichtigung vom Verfahren durch
prozeßfähige Zustellung, d.h. jeder mußt quittieren. Der Anspruch auf
das rechtliche Gehör (Art.103) ist gewahrt, wenn dem
Empfangsberechtigten das Schriftstück persönlich übergeben wird und
dessen Personalien festgestellt werden. Die Ersatzzustellung nach § 181
ff ZPO, § 37 StPO, etc und die öffentliche Zustellung nach § 203 ff ZPO,
§ 40 StPO, etc enthalten eine Fiktion der Bekanntgabe, da sie den
tatsächlichen Informationserfolg nicht sicher stellen !
Ich bestehe auf ordnungsgemäße, "verfassungskonforme" Zustellung gem. Art. 103 GG !
Mit freundlichen Grüssen
XXXX
Dieses Schreiben soll nur eine Idee aufzeigen ...
http://ping.fm/ZooHk
Donnerstag, 11. Februar 2010
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