Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...das eine Verfassung von dem deutschen Volk gewählt wird wie es der "Alte" Artikel 146 des Grundgesetzes Vorschreibt.
Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den Allierten gewünscht, fand nicht statt. Denn die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder wollten die Existenz eines westdeutschen Staatsvolkes verneinen.
Dazu hatten die Ministerpräsidenten kein Recht. Es hat ja auch ein ostdeutsche Staatsvolk gegeben.
Es gab für die DDR eine Weltweite Anerkennung als souveräner Staat das gleiche gilt auch für die BRD somit konnten bei Länder Mtglied der Vereinten Nationen werden.
Als eigendliche Verfassung hat immer noch die des Deutschen Reiches der Weimar Republik von 1919 ihre Gültigkeit.
Somit hat das Volk ein Recht darauf zwischen dem Grundgesetz der BRD der Verfassung von 1919 oder aus einer Neugemachten Verfassung z.b. eine Mischung aus Grundgesetzt und der Verfassung von 1919 frei zu Wählen.
Ein Staat der sich Demokratischer Rechtstaat nennt darf seinem Staatsvolk nicht seine ihm durch das Grundgesetz geschützten Rechte nehmen.
http://ping.fm/JlwjJ
Volksbetrug.com
Freitag, 12. Februar 2010
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen