Freitag, 12. Februar 2010
Bundeswehr-Eins?e im Innern
Verfassungsgericht hält bewaffnete Bundeswehr-Einsätze im Innern für möglich. Bewaffnete Bundeswehr-Einheiten nicht nur zur Abwehr terroristischer Bedrohungen
aus der Luft einzusetzen, sondern auch in anderen Fällen der Terrorabwehr, etwa gegen Angriffe von der See aus oder zum Objektschutz.
http://bit.ly/cT7Kua
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